TEILNEHMEN KÖNNEN
Architekt:innen, Bau-Ingenieur:innen, Tragwerksplaner:innen, Holzbau-Betriebe, Produkt-Entwickler:innen und Bauherr:innen (ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury und Mitarbeiter/-innen der auslobenden Einrichtungen).
ZUGELASSEN WERDEN
- Neubau (Einzelbauwerke, Gebäudegruppen, Anbauten, Ingenieurbauwerke)
- Urbanes Bauen, Bauen im Bestand, Aufstockungen,
mehrgeschossige Wohngebäude - Besondere Konzepte (Innovative Holzprodukte und
-systeme, Projekte mit Vorbildcharakter durch zukunftsweisende Konzepte, intelligente Nutzungsmöglichkeiten), sowohl aus dem privaten als auch gewerblichen Bereich.
Pro Einreicher:innen dürfen maximal drei Projekte eingereicht werden.